in
Österreich
In
Österreich beschäftigt sich die Bundesregierung seit dem Jahre 1994
mit den Auswirkungen des Internets auf die Gesellschaft. Der erste Schritt
wurde im April 1995 mit der Präsentation der Studie “Netz ohne
Eigenschaften” getan.
[281]
Dieses umfangreiche Werk mit dem Untertitel “Nationale und internationale
Netzkommunikation im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit, informationeller
Selbstbestimmung und staatlicher Reglementierung” wurde unter anderen von
2 Juristen, nämlich Dr. Mayer-Schönberger, damals am
Österreichischen Institut für Rechtspolitik in Salzburg, und
Ass.-Prof. Schmölzer vom Institut für Strafrecht an der
Universität Graz mitgestaltet.
1997
legte die Arbeitsgruppe der Bundesregierung den Bericht
“Informationsgesellschaft” vor.
[282]
Diese Arbeitsgruppe setzt sich wiederum aus 10 Arbeitskreisen zusammen, an
deren Tagungen insgesamt 350 Experten aus Verwaltung, Wirtschaft und
Wissenschaft teilgenommen haben.
Darin
wird festgehalten, daß durch “zunehmend eingesetzte bzw. absehbare
Formen von Information und Kommunikation insbesondere für Rechtsmaterien,
in denen Information eine zentrale Rolle einnimmt, zumindest mittelfristigen
Anpassungsbedarf zu erwarten sei. Ein wesentliches Kennzeichen für die
Entwicklung zur Informationsgesellschaft bildet die erhöhte
wirtschaftliche Relevanz von Information (Information als Produktionsmittel und
als handelbare Ware). Weitere Charakteristika dieser Entwicklung bilden
einerseits die Universalität im Sinne der Durchdringung sämtlicher
Lebensbereiche (wie Arbeit, Bildung, Freizeit) mit den neuen
Kommunikationstechnologien, andererseits Konvergenz, also ein "Zusammenwachsen"
- unterschiedlicher
Branchen (Medien, Computer, Unterhaltungselektronik, Telekommunikation),
- der
zugrundeliegenden technologischen Basis (digitalisierte Inhalte, Hard- und
Software) sowie
- der
Formen von Kommunikation (Massenkommunikation und Individualkommunikation).
[283]
Insgesamt
entsteht damit ein neues Wettbewerbsumfeld für traditionelle und neue
Medien mit verschärftem Wettbewerb um (zahlende) Kunden und um
Werbeeinnahmen. Wahrung eines fairen Interessensausgleichs spielt im
Zusammenhang mit der Durchführung von wirtschaftlichen Transaktionen
(Bestellungen, Käufen) über elektronische Netze insbesondere unter
dem Aspekt des Verbraucherschutzes eine wesentliche Rolle. Eine stärkere
Ausbreitung von Anwendungen wie zum Beispiel Teleshopping oder Einkauf
über das Internet ist mittelfristig abzusehen. Damit zeichnet sich
für geltende Regelungen zum Schutz des Konsumenten (etwa vor
unüberlegten Vertragsabschlüssen, Sicherstellung von
Rücktrittsrechten etc.) Anpassungsbedarf ab. Sofern meist
grenzüberschreitende Medien zum Einsatz kommen, verdient die
internationale Komponente des entstehenden Regelungsbedarfs besondere
Beachtung. Im europäischen Kontext wird deshalb die Umsetzung einer
Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im
Fernabsatz einen ersten wichtigen Schritt darstellen. Immerhin werden damit
bestimmte Informationspflichten des Anbieters (vor allem über wesentliche
Eigenschaften des angebotenen Produkts) sowie ein einwöchiges
Rücktrittsrecht für den Verbraucher gewährleistet.
Trotz
weitgehender Medienneutralität des österreichischen Vertragsrechts -
d.h. der grundsätzlichen Anwendbarkeit der geltenden vertragsrechtlichen
Regeln auch für Vertragsabschlüsse mittels Computer - verdienen
Fragen zu technologiebedingtem, rechtlichem Anpassungsbedarf erhöhte
Aufmerksamkeit. Dies nicht zuletzt, weil der rechtliche Rahmen - etwa für
Bedingungen
- zu
elektronischen Äquivalenten eines Schriftstücks, einer Unterschrift,
eines Originals,
- zur
Zulässigkeit und dem Beweiswert von Datenbeständen in
behördlichen Verfahren,
- zur
Risikoverteilung bei Übermittlungsfehlern,
- zur
Bedeutung einer elektronischen Empfangsbestätigung etc. -
im
Einzelfall und auf gesamtwirtschaftlicher Ebene bedeutende wirtschaftliche
Folgewirkungen nach sich ziehen kann. Notwendig ist daher die aktive
österreichische Mitarbeit bei internationalen Vorhaben, wie z.B. bei
weiteren Arbeiten der UN-Kommission für internationales Handelsrecht
(Uncitral) über "Electronic Data Interchange", nachdem ein Modellgesetz
über den elektronischen Handel (electronic commerce) bereits finalisiert
worden ist.
Die
Bereiche Datenschutz (“informationelle Selbstbestimmung") und
Datensicherheit verdienen ebenfalls verstärktes Augenmerk hinsichtlich
potentiellen Anpassungsbedarfs der rechtlichen Rahmenbedingungen an
technologische Entwicklungen.”
[284] Anläßlich
der Beschlagnahme des gesamten Equipments eines österreichischen
Internetproviders und der anschließenden solidarischen Aktion fast aller
Internetprovider, den Internetzugang für ganz Österreich 2 Stunden
lang zu blockieren
[285],
geriet das “Recht des Internets” erstmals in den Blickpunkt des
öffentlichen Interesses. Problematisch an dieser Beschlagnahme war aber
nicht das zugrunde liegende StGB bzw. StPO - es handelte sich um einen Fall der
Speicherung von kinderpornographischen Bildern auf dem Server des Providers -
sondern vielmehr ein völlig übertriebener und nicht sachgerechter
Vollzug. Alle Computer des Providers, der der Polizei im Vorfeld sogar einen
Hinweis auf seinen Kunden gegeben hat
[286],
wurden beschlagnahmt und so die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens
zerstört.
[287]
[281]
Im Internet unter http://dpub36.pub.sbg.ac.at/nikt/noe/
[282]
Im Internet unter http://www.austria.gv.at/infoges/
[284]
Informationsgesellschaft, Bericht der Arbeitsgruppe der österreichischen
Bundesregierung, Bundespressedienst 1997, S 79 ff
[285]
siehe dazu im Internet http://www.internet.at
[286]
vgl. Jaburek/Wölfl, Cyber-Recht, S 60
[287]
Eine sachgerechte Beweissicherung, nämlich ein Backup des Speicherplatzes
des inkriminierten Kundens, sei nach Aussagen des Internetproviders von den
Strafverfolgungsbehörden nicht einmal erwogen worden.