in
Deutschland
Die
Bundesrepublik Deutschland hat die Chancen des Internets auch bereits erkannt
und ist Veranstalter zahlreicher Treffen und Konferenzen auf höchster
Ebene. Hier zu nennen ist zum Beispiel die gemeinsam mit der EU-Kommission
veranstaltet europäische Ministerkonferenz in Bonn vom 6. - 8. Juli 1997
über “
Globale
Informationsnetze: Die Chancen nutzen
"[271]. Deutschland
war der erste Staat Europas, der mit einem umfassenden Gesetz auf die neuen
Möglichkeiten der Informationstechnik reagiert hat. Der deutsche Bundestag
beschloß am 22. Juli 1997 das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen
für Informations- und Kommunikationsdienste (Informations- und
Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG)
[272].
Das Gesetz besteht aus 11 Artikel, die teils neue Gesetze in den Rechtsbestand
einführen
[273]
teils schon bestehende Gesetze novellieren
[274].
Besonders
zu erwähnen ist hierbei das Gesetz über die Nutzung von Telediensten
(Teledienstegesetz - TDG), das Teledienste erstmals definiert und die
Verantwortung für deren Inhalte festlegt.
[275]
Auch
das Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG) ist ein Novum im
europäischen Gesetzesbestand.
[276]
Zweck des Gesetzes ist es, Rahmenbedingungen für digitale Signaturen zu
schaffen, unter denen diese als sicher gelten und Fälschungen digitaler
Signaturen oder Verfälschungen von signierten Daten zuverlässig
festgestellt werden können. (§ 1 Abs. 1 dSigG). Das Gesetz
enthält nur Zielvorgaben, um Raum für innovative Lösungen zu
lassen.
Aufgrund
von § 16 dSigG erließ die deutsche Bundesregierung am 8.10.1997 die
Verordnung zur digitalen Signatur
[277],
die das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Technologie und das Bundesministerium des Innern gemeinsam ausgearbeitet haben.
Die Signaturverordnung regelt Detailfragen zum Verfahren der Genehmigung sowie
der Prüfung von Zertifizierungsstellen: Sie enthält die
erforderlichen Ausführungsbestimmungen für die näheren
Einzelheiten des Verfahrens der Erteilung, Rücknahme und des Widerrufs
einer Genehmigung für den Betrieb einer Zertifizierungsstelle sowie des
Verfahrens bei Einstellung eines genehmigten Betriebs, die
gebührenpflichtigen Tatbestände nach § 4 Abs. 6 Signaturgesetz
und die Höhe der Gebühr, die nähere Ausgestaltung der Pflichten
der Zertifizierungsstellen, die Gültigkeitsdauer von
Signaturschlüssel-Zertifikaten, die nähere Ausgestaltung der
Kontrolle der Zertifizierungsstellen.
[278]
Von
deutschen Gerichten stammen auch die ersten rechtskräftigen Urteile im
deutschen Sprachraum zu internetspezifischen Themen wie zB das Recht der
Verwendung von Domainnamen
[279],
Wettbewerbsrechte im Internet, inhaltliche Haftung für mittels Hyperlink
verbundene fremde Seiten
[280],
Haftung von Internetprovidern für auf ihren Servern abgespeicherte
Inhalte, Eintragung von eingetragenen Markenbegriffen in Suchmaschinen.
[271]
Die Dokumente dieser Konferenz finden sich im Internet unter
http://www2.echo.lu/bonn/
[272]
Deutsches BGBl. I S.1870, im Internet unter http://www.iid.de/rahmen/iukdgbt.html
[273]
Artikel 1: Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz -
TDG);
Artikel
2: Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten
(Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG) und
Artikel
3: Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG)
[274]
Artikel 4: Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel
5: Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel
6: Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften
Artikel
7: Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel
8: Änderung des Preisangabengesetzes
Artikel
9: Änderung der Preisangabenverordnung
Artikel
10: Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel
11: Inkrafttreten
[276]
vgl. DIGITAL SIGNATURE: EU Inventory of international regulatory,
standardisation and commercial activities; Andrea Servida, European Commission
- GD III F/4, im Internet unter http://www.ispo.cec.be/Ecommerce/digisign.htm
[277]
im Internet unter http://www.iid.de/rahmen/sigv.html
[278]
vgl. Begründung zur Verordnung zur digitalen Signatur (in der Fassung des
Beschlusses der Bundesregierung vom 8.10.1997), im Internet unter
http://www.iid.de/rahmen/sigv_begr.html;