Urheberrechtliche
Relevanz des Betrachtens von Web-Seiten und Speichern von Daten im lokalen
Zwischenspeicher (Cache)
Cache[743]
ist der allgemeine Ausdruck für Zwischenspeicher. In diesem von
Internet-Browser verwalteten Zwischenspeicher werden Kopien automatisch
angelegt, um einen schnellen Zugriff auf oft besuchte Internetadressen zu
ermöglichen. Es geschieht dies ohne Zutun des Benutzers. Ohne Hilfe eines
zusätzlichen Programmes ist es nicht möglich, gezielt Zugriff auf die
so gespeicherten Daten zu erlangen.
Eine
genauere Betrachtung der Netztechnologie ist angebracht, um zu verstehen, wo
und wann ein Kopiervorgang passiert. Wenn ein Anwender mit Hilfe eines
Webbrowsers eine WWW-Seite abruft, sendet der die Information anbietende Server
zuerst eine Kopie der HTML
[744]
Informationen zum Betrachter. Diese HTML-Information beinhaltet die genaue
Internetadresse der anderen Elemente dieser Seite wie zum Beispiel Grafiken,
Links, Audioinformationen oder Videos. Der diese Information am Computer des
Anwenders empfangende Webbrowser fordert sodann die zusätzlichen Elemente
von etwaigen anderen Servern an und setzt diese Informationen, die alle in den
Cache-speicher des PCs geladen werden, zum Gesamtbild der WWW-Seite zusammen.
Die
Information Infrastructure Task Force
[745],
ein von der US-amerikanischen Regierung gebildeter Expertenrat, schlägt
dieses Stadium als Trennlinie vor
[746],
bis zu der eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegen kann. Die meisten
Kommentatoren sehen die Tatsache des einfachen Betrachtens einer Webseite nicht
als Akt der Urheberrechtsverletzung an. Ja man hat als Anwender ja gar keine
andere Möglichkeit, um sich vom Inhalt der Webseite und deren eventuell
urheberrechtlich geschützten Inhalt ein Bild zu machen. Aus der Sicht des
Urhebers und des Nutzers handelt es sich also um eine Aufführung zum
einmaligen Werkgenuß. Die im Zwischenspeicher anonymisiert gespeicherten
Daten sind nicht gezielt reproduzierbar.
Da
man dieses Wissen auch von jedem, der das notwendige Wissen hat um Werke im
Internet zu veröffentlichen, erwarten kann, wird die kurzfristige
Zwischenspeicherung im Cache eventuell auch durch eine konkludente Einwilligung
des Urhebers gemäß § 863 ABGB gerechtfertigt sein.
[747]
Denn das Veröffentlichen im WWW stellt darauf ab, anderen Menschen die
veröffentlichten Inhalte zur Kenntnis zu bringen. Die Inhalte am WWW
werden mittels Webbrowsern dargestellt, wobei zumindest die beiden
meistgenutzten Browser automatisch Cache-Kopien der Dateien anfertigen. Die
Handlung des Veröffentlichens im WWW drückt somit stillschweigend den
Willen des Urhebers aus, die Inhalte auch in Cache-Zwischenspeichern der
Betrachter zu vervielfältigen.
[744]
HTML ist die Abkürzung für das Dateiformat “Hyper Text Markup
Language”, aus dem die meisten “Seiten” des WWW bestehen.
[745]
im Internet unter http://www.iitf.nist.gov/about.html
[746]
National Information Infrastructure Task Force (NIITF), im Internet unter
http://www.whitehouse.gov/WH/EOP/OVP/html/nii1.html
[747]
So auch Schwarz, Recht im Internet, 3-2.2, S 23