Telekom
Control GmbH
Die
Telekom Control GmbH, die unter dem Namen “Telekom-Control
Österreichische Gesellschaft für Telekommunikationsregulierung mit
beschränkter Haftung"(§ 108 Abs 2 TKG) firmiert, ist für die
Wahrung der Regulierungsaufgaben im Bereich der Telekommunikation
zuständig (§ 108 Abs 1 TKG).
[1154]
Ihre Anteile sind zu 100 % dem Bund vorbehalten.
Die
Telekom-Control GmbH hat sämtliche Aufgaben, die im
Telekommunikationsgesetz und in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Verordnungen der Regulierungsbehörde übertragen sind, wahrzunehmen
sofern hiefür nicht die Telekom-Control Kommission zuständig ist
(§ 109 TKG). In den Anmerkungen der Regierungsvorlage zu § 109 wird
erwähnt, daß die Regulierungsbehörde für alle Aufgaben
nach diesem Gesetz und den Verordnungen zuständig sein soll, ausgenommen
Entscheidungen über "civil rights". Dafür ist eine weisungsfreie
Kollegialbehörde, die Telekom-Control-Kommission (siehe unten)
zuständig. Mit dieser Organisation soll eine Übereinstimmung mit der
MRK erreicht werden.
Die
Tätigkeit der Telekom-Control GmbH unterliegt der Aufsicht des
Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr (§ 117 Abs 1 TKG). Es
besteht ein Weisungsrecht des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr
an die Telekom-Control GmbH und Informationspflichten der Telekom-Control GmbH
gegenüber dem Bundesminister.
[1155]
Der Aufsichtsrat der Telekom-Control GmbH wurde bereits eingerichtet.
[1156]
Heinrich
Otruba wurde zum Geschäftsführer, umgangssprachlich auch
“Regulator” genannt, der Telekom Control GmbH, bestellt.
[1157]
Auch alle anderen wichtigen Positionen wurden bereits besetzt. Die Funktion als
Streitschlichter zwischen Kunden und Betreibern von Telekommunikationsdiensten
läßt eine Ausweitung des Personalstands auf über 50 Personen
erwarten.
[1158] Als
unabhängiges “Tribunal” im Sinn der MRK wird die
Telekom-Control-Kommission[1159]
bei der Telekom-Control-GmbH eingerichtet. Die Weisungsfreiheit legt § 114
TKG ausdrücklich fest. Die Geschäftsführung der
Telekom-Control-Kommission obliegt der Telekom-Control GmbH. Im Rahmen ihrer
Tätigkeit für die Telekom-Control-Kommission ist das Personal der
Telekom-Control GmbH an die Weisungen des Vorsitzenden oder des in der
Geschäftsordnung bezeichneten Mitgliedes gebunden (§ 110 Abs 2).
Die
Zusammensetzung der Telekom-Control-Kommission wird in § 112 bestimmt:
§
112 Abs 1 TKG
:
Die Telekom-Control-Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die durch die
Bundesregierung ernannt werden. Ein Mitglied hat dem Richterstand
anzugehören. Bei seiner Bestellung hat die Bundesregierung auf einen
Dreiervorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Bedacht zu
nehmen. Die Bestellung der beiden anderen Mitglieder erfolgt über
Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr. Dabei ist
darauf Bedacht zu nehmen, daß ein Mitglied über einschlägige
technische, das andere Mitglied über juristische und ökonomische
Kenntnisse verfügt. Die Funktionsperiode der Telekom-Control-Kommission
beträgt fünf Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Des
weiteren bestehen Unvereinbarkeitsbestimmungen (§ 112 Abs 3), Bestimmungen
zum Auslagenersatz (§ 112 Abs 7) und Bestimmungen zur Vorgangsweise beim
Ausscheiden aus der Kommission (§ 112 Abs 4 und Abs 6).
Die
Aufgaben der Telekom-Control-Kommission sind in § 111 abschließend
angeführt. Er lautet:
§ 111.
Der
Telekom-Control-Kommission sind folgende Aufgaben zugewiesen:
Erteilung,
Entziehung und Widerruf von Konzessionen sowie Zustimmung bei Übertragung
und Änderungen von Konzessionen gemäß §§ 15, 16
und 23,
1. Genehmigung von Geschäftsbedingungen und Entgelten und Ausübung
des Widerspruchsrechts gemäß § 18,
2. Ermittlung des aus dem Universaldienstfonds zu leistenden finanziellen
Ausgleichs gemäß § 29,
3. Feststellung des an den Universaldienstfonds zu leistenden Betrages
gemäß § 30,
4. Feststellung, welcher Anbieter gemäß § 33 als
marktbeherrschend einzustufen ist,
5. Festlegung der Bedingungen für die Zusammenschaltung im Streitfall
gemäß §§ 37 und 38 und
6. Feststellung über die Nichteinhaltung des Quersubventionsverbotes
gemäß § 44.
[1154]
Die Homepage der Telekom Controll findet sich im Internet unter http://www.tkc.at
[1155]
Telekom-Control
GmbH
,
Tätigkeitsbericht
1997
,
Seite 2, im Internet unter
http://www.tkc.at/web/TKCKomm.nsf/68cfc874f8022d9f4125660c007b99e9/a0e47631542d299f4125661200220a45/$FILE/_3ai278qb7ddimit32clp6ior8egg32e9p6tflcnq994_.pdf
(Hier hat man eine sehr benutzerfreundliche URL gewählt. Anm. Des Autors)
[1156]
Ihm gehören als Aufsichtsratsvorsitzender Ferdinand Lacina, und als
Mitglieder Sektionschef Hermann Weber (Fernmeldebehörde), Sektionsleiter
Josef Stiegler (Wirtschaftsministerium) und Sektionschef Gerhard Steger
(Finanzministerium) an. Neun Bewerber für Konzessionen um Telephonnetz,
Die Presse, 6.11.1997, S 21
[1157]Otruba
Chef der Telekom Control, APA-Journal, 7.10.1997, im Internet unter
http://www.apa.co.at/scripts/depot/hig/19971007DBI038.txt
[1158]
Telekom-Control
GmbH
,
Tätigkeitsbericht
1997
,
Seite 6
[1159]
Die Kommission besteht aus dem Senatpräsidenten am OLG Wien Eckard
Hermann, OMV-Aufsichtsratschef Oskar Grünwald und TU-Professor Gottfried
Magerl. Neun Bewerber für Konzessionen um Telephonnetz, Die Presse,
6.11.1997, S 21