Rechtsbeziehungen
und Haftungsverteilung zwischen “Internet-Providern” und Nutzern
Um
überhaupt die Möglichkeiten des Internets zu nützen,
benötigt man einen Anschluß an das “Netz der Netze”. Da
ein “direkter Anschluß”
[546]
aber nur mit großem finanziellen Aufwand und hohem technischen Wissen
möglich ist, haben sich Unternehmen etabliert, die zu einem günstigen
Preis die Anbindung des Einzelnen and das Internet übernehmen: die
Internetprovider.
Der
Begriff “Internetprovider” ist aber sehr unscharf, denn es
hängt von den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anwender ab, welche
Leistungen der Provider für ihn erbringt. So werden Privatpersonen meist
nur einen E-Mail Account, geringen Serverspeicherplatz für deren Homepage
und Zugang mittels PPP-Verbindung
[547]
zum World Wide Web benötigen, bei größeren Unternehmen hingegen
wird der Aufwand bis hin zur völligen Umsetzung der Corporate Identity auf
das Internet mit aufwendiger Grafikgestaltung und Konzeptausarbeitung für
Electronic Commerce gehen.
Aus
diesem Grund hat sich in letzter Zeit eine differenziertere Begriffsbildung
etabliert.
[548]
Man spricht von Access-, Content-, Information-, Presence und von Service
Providern. Manche dieser Begriffe kann man zusammenfassen und so bilden sich 3
Gruppen von Leistungen an, denen die Provider unterfallen können.
Die
Schärfung der Terminologie der unterschiedlichen Providerarten kann vor
allem auch dazu dienen, unterschiedliche Haftungsmaßstäbe für
die verschiedenen Angebote herauszuarbeiten. So sollen beispielsweise nach den
Erläuterungen zur Regierungsvorlage des TKG Access Provider nicht für
die Inhalte von deren Kunden verbreiteten Daten haften. Der Gegenschluß
zeigt, daß Content Provider sehr wohl für die Inhalte der
Kundendaten haften sollen. Deshalb soll hier eine Begriffsbildung versucht
werden.
[546]
gemeint ist der Zugang via Standleitung und fixer IP-Adresse
[547]
PPP(Point-to-Point Protocol) -Verbindungen erlauben es dem normalen PC so zu
benützen, als wäre er als Internet-Server konfiguriert. Jedes
Programm am PC kann auf das gesamte Internet und alle Dienste zugreifen. Der
Gegensatz dazu ist zB die Telnet-Verbindung, die einen Zugriff lediglich mit
Hilfe des Telnet-Programms erlaubt und Befehle nur an einen bestimmten Rechner
im Internet weitergibt.
[548]
So zum Beispiel Haller, Die Haftung von Internet Providern, in ÖSGRUM 20,
98; Brandl/Schönberger, Die Haftung von Online-Diensten, ecolex 1996, 129;
Sprinzl, Das neue Telekommunikationsgesetz 1997, S. 13