International
Das
erste ausformulierte und speziell auf das Internet zugeschnittene Abkommen ist
das sogenannte
Memorandum
of Understanding
,
das vom IAHC ausgearbeitet wurde. Grob gesagt geht es dabei um die Reform der
Internetadressen. Das Problem der Internetadressen hängt sehr eng mit
Namens- und Markenrechten zusammen, deren weltweite Exklusivität (jede
Adresse kann nur ein Mal vergeben werden) neue juristische Probleme schafft.
Eine genaue Erläuterung dieses Abkommens erfolgt im Kapitel
7.2.13
“
Die
Weiterentwicklung des Domain Name Systems
”
ab Seite
191. Die
Staaten der
G7
haben auch erste Initiativen zur Entwicklung des Internets gesetzt. Bereits
1995 fand eine erste Konferenz zum Thema “Information Society” statt.
[240]
Nach dem 1996 keine Initiativen der G7 gestartet wurden, befaßt man sich
nun mit der Forcierung des Elektronischen Handels für Klein- und
Mittelbetriebe und hielt aus diesem Grund vom 7. bis 9. April 1997 in Bonn die
“First Annual Conference” mit dem Titel “
Global
Marketplace for SMEs
”
ab.
[241]
Als Ergebnis dieser Konferenz kann der “Master Plan 1997-1998”
gesehen werden, der in den verschiedensten Bereichen einen Zeitplan für
die Umsetzung vorgibt. Natürlich ist die Umsetzung dieses Zeitplans nicht
zwingend vorgeschrieben. Er zeigt allerdings die Bedeutung, die die G7 Staaten
diesem Thema zumessen.
Die
OECD[242]
beschäftigt sich intensiv mit dem Phänomen des weltweiten
Computernetzes Internet. Im November 1997 veranstaltet die OECD in Finnland
ebenfalls eine Konferenz zum Thema Electronic Commerce.
[243]
Die OECD weist darauf hin, daß nationale Initiativen den elektronischen
Handel zu stärken zwar zu begrüßen sind. Gleichzeitig ist aber
ein international akkordiertes Vorgehen speziell auf den Gebieten
Authentizität (Digitale Signaturen) und sichere Zahlungsysteme notwendig.
Das Ziel, ein juristisches Rahmenwerk für den E-Commerce zu errichten,
soll bei der Folgekonferenz im Oktober 1998 in Ottawa erreicht werden.
Die
OECD hat sich auch dem schwelenden, sehr umstrittenen Problem der Kryptographie
angenommen und die OECD Crypto Guidelines erstellt
[244].
Im Ergebnis wird die freie Wahl der Verschlüsselungssoftware und der
unregulierte Gebrauch derselben für alle Bürger propagiert.
Auch
die UNO hat sich den neuen Möglichkeiten und Problemen des Internets
angenommen. Wie schon erwähnt gibt es eine Initiative der United Nations
Commission on International Trade Law (UNCITRAL) bezüglich eines Entwurfs
eines Modellgesetzes für den Elektronischen Handel zwischen Kaufleuten.
[245]
Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) entwickelte einen
Streitbeilegungsmechanismus bezüglich Domainnamenskonflikten.
[246]
Weiters wurden unter Ägide der WIPO zwei Verträge (WCT und WPPT)
[247]
über Immaterialgüterrechte ausgearbeitet, die neue Schutzmechanismen
speziell für die Informationsvermittlung via Online-Netzwerken vorsehen.
Die
Tätigkeit des Europarats, der mit seiner Datenschutzkonvention
[248]
bereits ein Bewußtsein der Komplexität der Regelungen auf dem Gebiet
der Informationstechnologie zeigte, beschränkt sich heute auf Appelle an
die nationalen Gesetzgebungsorgane, die Vorteile der Informationsgesellschaft
jedem einzelnen europäischem Bürger zukommen zu lassen
[249].
Weiters wurde ein Kolloquium zum Thema “Information Highways: Between
Dream and Reality" veranstaltet
[250].
[240]
Nähere Information dazu im Internet unter
http://www.ispo.cec.be/g7/g7main.html
[241]
Nähere Informationen im Internet unter
http://www.ispo.cec.be/Ecommerce/g7init.html
[242]
Die Homepage der OECD befindet sich unter der Adresse: http://www.oecd.org
[243]
im Internet unter http://www.oecd.org/dsti/iccp/e-comm/index.htm
[244]
im Internet unter http://www.oecd.org/dsti/iccp/crypto_e.html bzw
http://www.netsphere.co.at/quintessenz/Netzteil/OECD/index_2.html
[245]
UNCITRAL Model Law on Electronic Commerce, im Internet unter
http://www.un.or.at/uncitral/texts/electcom/ml-ec.htm
[248]
Convention for the protection of individuals with regard to automatic
processing of personal data, Council of Euorpe, ETS No 108 (1981), 19 I.L.M. S
71(1981). Gemäß Art. 22 trat die Datenschutzkonvention mit der
Ratifikation von Deutschland, Frankreich, Norwegen, Spanien und Schweden 1985
in Kraft.
[249]
Technology Revolution Must Be Democratic, Says Assembl, im Internet unter
http://www.coe.fr/cp/97/389a%2897%29.htm
[250]
Colloquy Explores Cyber Future, im Internet unter
http://www.coe.fr/cp/97/164a%2897%29.htm