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Link
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Links sind Grafiken, die am Bildschirm als Teil
einer
(im Gegensatz zu verschiedenen Fenstern) WWW-Seite sichtbar sind, die
allerdings einen anderen Ursprung haben als die WWW-Seite selbst. So ist es
möglich eine Homepage mit hunderten Bildern zu programmieren, ohne auf dem
eigenen Serverplatz auch nur ein Bild abzulegen. Es werden einfach die schon am
WWW vorhandenen Grafiken (und diese gehen sicherlich in die Millionen)
verwendet. Der Begriff Link ist vielleicht etwas irreführend, da der
Betrachter von der Tatsache, daß sich diese Bilder nicht am gleichen
Server sondern ganz wo anders befinden, nichts mitbekommt. Es muß dabei
kein Link angeklickt werden, sondern der Browser des Betrachters setzt nach den
Anweisungen des HTML-Codes die WWW-Seite zusammen. Hierbei können auch die
Originalbilder in der Größe verändert werden. Daß die
Grafiken nicht mehr im selben Zusammenhang stehen wie vom Urheber geplant,
liegt auf der Hand.
Der
bekannteste Fall ist der “Dilbert”-Fall.
[1062]
Auf einer Homepage der Princton University wurden laufend neue Bilder einer
Figur namens “Dilbert” gezeigt. Diese Comicfigur ist für die
United Feature Syndicate, Inc urheberrechtlich geschützt. Der Autor der
beanstandeten Webseite nahm aber keine wie immer geartete Vervielfältigung
des Werks vor. Nur der Sourcecode der HTML-Seite gab als Adresse des Bildes im
Internet die Internetadresse auf dem Webserver der United Feature Syndicate,
Inc an. Somit war grundsätzlich die Seite des Studenten zu sehen, die
Bilder wurden aber direkt vom Firmenserver der United geliefert. Er teilte dies
der United Feature Inc mit, die aber ihrerseits mit Klagsdrohungen reagierte.
Ein Monat später wurde die Seite offline genommen.
Eine
Vervielfältigung des Bildes findet so zwar beim Betrachten der Homepage
aber nicht beim Anbieter der Homepage statt. Diese kommt von einem anderen
Server. Deshalb kommt bezüglich der Vervielfältigung nur ein Eingriff
von Seiten des Betrachters der Homepage in Betracht. Diese
Vervielfältigung ist aber gerechtfertigt.
[1063]
Als Rechtsverletzung kommt deshalb ein Eingriff in das Verwertungsrecht der
öffentlichen Wiedergabe in Betracht. Durch den vom Autor erstellten
HTML-Code findet die öffentlichen Wiedergabe statt. Da sie im Internet
stattfindet, ist die Wiedergabe auf jeden Fall öffentlich. Näheres
zur öffentlichen Wiedergabe siehe
6.4Vortrags-,
Aufführungs- und Vorführrecht (Recht auf öffentliche Wiedergabe)
[1062]
Im Internet dokumentiert unter http://www.cs.princeton.edu/˜dwallach/dilbert