In
der EU
Die
Europäische Union kann als wesentlicher Motor der Öffnung der
Telekommunikationsmärkte und Förderung der neuen
Informationstechnologien in Europa gesehen werden. Es wurde ein eigenes
Information Society Project Office eingerichtet, das alle Aktivitäten auf
diesem Sektor koordinieren soll.
[251]
Auch ein Information Society Forum wurde gegründet, das bereits den ersten
jährlichen Report vorgestellt hat.
[252] Die
Kommission hat ein Aktionsprogramm mit dem Namen “
Europas
Weg in die Informationsgesellschaft: Ein Aktionsplan
”[253]vorgelegt.
Dieses Programm gibt einen Zeitplan vor, um den europäischen
Telekommunikationsmarkt zu öffnen und Konkurrenz privater Unternehmen zu
ermöglichen. Die Mitgliedsstaaten müssen seit 1.1.1998 volle
Gleichstellung der ehemals staatlichen Telekomunternehmen mit privaten
Unternehmen gewährleisten.
[254] Der
Grund, warum die EU die Liberalisierung des Telekommarktes fördert ist ein
einfacher: Sobald ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Dienstanbietern
da ist, fallen für den Konsumenten die Preise und die
Telekommunikationsserviceleistungen werden erschwinglicher. Das Programm der EU
versucht auch das Konzept des
Universaldienstes
in ganz Europa zu verankern. Die EU versteht darunter ein einfaches
Telefonnetz, das Zugang für jedermann bietet. Dieses Telefonservice soll
Zugang zu “normalen” Telefonleitungen, Telefonbücher und
Auskunftsservice bieten, weiters öffentliche Telefonzellen wie auch
besondere Dienste für Behinderte oder besonders schwache soziale Gruppen.
Dies alles soll zu einem für jeden erschwinglichen Preis geschehen.
Die
EU-Kommission meint in einem Bericht der Financial Times
[255],
daß es noch zu früh sei, die gesamten technischen Möglichkeiten
als Universaldienst zu definieren, da die sofortige Ausdehnung auch auf
Internetzugänge viele Menschen zwingen würde für etwas zu
bezahlen, das sie weder nutzen noch brauchen können.
Der
Wettbewerb zwischen Internetprovidern und Telekomunternehmen kann auch mit
einem Kampf David gegen Goliath verglichen werden. Die staatlichen
Telekomriesen sind große Organisationen mit enormer Kaufkraft, und
können so wesentlich bessere Preise und Leistungskonditionen aushandeln.
Da sie ja auch die nationale Infrastruktur kontrollieren, sind sie auch in der
Lage ihre Position als “Zugangswächter” auszunutzen, und so
ihren eigenen Diensten einen, manchmal ungerechtfertigten, Wettbewerbsvorteil
zu verschaffen.
Einen
Weg die bestehende Marktmacht auszunutzen, hat das irische Telekomunternehmen
Telecom Eirenne eingeschlagen. Sie haben angekündigt, alle irischen
Internetprovider, deren Kunden mit Hilfe des Internets Telefongespräche
führen, zu klagen. Aber auch die PTA gewährt den
österreichischen Internetprovidern nur dann Zugang zum billigen
Online-Tarif, wenn sie sich verpflichten, über diese Leitungen keine
Sprachtelefonie anzubieten. Die Verwendung von Internettelefonprodukten ist das
beste Beispiel für eine direkte, ernste Bedrohung der Telekomunternehmen
in ihrem angestammten Sprachtelefonbereich. Gerade diese Verwendung des
Internets wird vielfach als “Killer-Application” bezeichnet. Man
will dadurch die enorme Bedeutung der Software unterstreichen, die das
Übermitteln von Sprache in Echtzeit ermöglicht. Durch
Internettelefonprodukte wäre ein wesentlich billigeres
Sprachtelefonservice möglich. Im Moment fühlen sich die
Telekomunternehmen aber noch relativ sicher, da diese Produkte für heutige
Maßstäbe hohe Datenübertragungsraten benötigen, um ein
akzeptables Ergebnis zu liefern. Diese Datenübertragungsraten können
die meisten Internetprovider aber (noch?) nicht liefern, weshalb die Bedrohung
heute noch sehr gering ist. Wie zuvor erwähnt, ist der gesamte Sektor aber
stark im Umbruch begriffen, so daß sich das Problem der zur
Verfügung stehenden Übertragungs-Bandbreite schnell ändern
könnte.
Die
EU erkennt das Problem der Sprachtelefonie am Internet bereits und lädt
zur Diskussion ein, ob sie Regelungen für Telefongespräche über
das Internet erstellen soll oder nicht.
[256]
Wettbewerbskommissar Karel Van Miert meint, daß dieses Feld nicht unter
die bestehenden Regelungen für Sprachtelefonie fällt. “Die Idee
ist nicht, Internettelefonprovider in eine Zwangsjacke zu stecken, aber wir
wollen sicherstellen, daß für jeden Wettbewerbsteilnehmer normale
Bedingungen herrschen”.
[257]
Tatsächlich ist die Abwägung, wie denn “normale
Wettbewerbsbedingungen” zwischen Internettelefonprovidern und
herkömmlichen Telekomunternehmen gestaltet werden sollen, eine sehr
diffizile. Denn Internettelefonprovider stellen meist nur eine geringe lokale
Infrastruktur zur Verfügung, die Hauptlast des weltweiten Transportes der
digitalisierten Sprachpakete tragen die “Backbones” der
internationalen Telekomunternehmen.
Auch
neue immaterialgüterrechtliche Regelungen werden von der EU
eingeführt. Zu erwähnen ist an dieser Stelle zum Beispiel die
Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. März
1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (RL 96/9/EG).
[258]
Der Artikel 7 der Richtlinie führt in Ergänzung des Urheberrechts ein
Datenbankschutzrecht “sui generis” ein. Das österreichische
Justizministerium reagierte auf diese Richtlinie und präsentierte einen
Entwurf für ein Bundesgesetz über das Datenbankrecht
(Datenbankrechtsgesetz - DBG)
[259]
und eine Novelle des Urheberrechtsgesetzes
[260].
Während der ersten Begutachtungsphase wurden Stimmen gegen ein
eigenständiges Datenbankrechtsgesetz laut. Der Entwurf des Ministerrats
bestand anschließend aus einer bloßen umfangreicheren Novelle des
Urheberrechtsgesetzes, die letztlich auch beschlossen wurde und am 9.1.1998 als
Urheberrechtsgesetznovelle 1997 BGBl I 25/1998 kundgemacht wurde.
Eine
eigene EU-Datenschutzrichtlinie (97/66/EG)
[261],
die sich speziell mit dem Schutz bei der Telekommunikation und ISDN
befaßt, wurde am 1.12.1997 vom Rat der Telekomminister angenommen und am
15.12.1997 vom Europäischen Parlament bestätigt. Die Richtlinie, an
deren Entwurf seit 1990 gearbeitet wurde
[262],
warf bereits bei der Entstehung des österreichischen
Telekommunikationsgesetzes seine Schatten voraus. Bei der Erstellung des TKGs
wurde auf diese zu erwartende Richtlinie bereits Bedacht genommen.
[263] Auf
Ebene der EU-Kommission wird soeben eine
Richtlinie zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten in der
Informationsgesellschaft
vorbereitet. Der Entwurf der Richtlinie wurde am 10.12.1997 veröffentlicht
[264].
Zwar steht der Wortlaut der Richtlinie noch nicht endgültig fest, klar ist
aber, daß mittels der Richtlinie die beiden WIPO-Verträge von 1996
[265]
in den europäischen Rechtsbestand eingehen werden.
[266] Zusätzlich
wurde ein
Grünbuch
zur Konvergenz
[267]
vorgestellt.
[268]
Es soll als Grundlage für die in den nächsten fünf Jahren zu
gebenden politischen Antworten auf die neu entstehende Kommunikations- und
Medienlandschaft dienen. Darauf soll eine Richtlinie folgen.
Der
für Telekomagenden zuständige EU-Kommissar Bangemann geht aber noch
weiter und fordert deshalb Regierungen, Regulierungsbehörden und Industrie
dazu auf, zusammenzuarbeiten, um im Kommunikationsbereich einen neuen
weltweiten Ordnungsrahmen für das nächste Jahrtausend zu schaffen
.
Dieser
Rahmen, der in eine
internationale
Charta
eingebunden werden könnte, sei notwendig, um Kohärenz und
gegenseitige Anerkennung auf internationaler Ebene zu gewährleisten.
[269]
Diese Charta soll den Rahmen zur
Gewährleistung
weltweiter
Interoperabilität durch weltweit gültige technische Normen und die
gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen und Lizenzen bilden. Darin sollen
auch die Grundsätze und Regeln für Bereiche wie Inhalte,
Netzsicherheit, Verschlüsselung und Datenschutz festgelegt sein.
[270]
[251]
Es ist im Internet unter der Adresse http://www.ispo.cec.be/ erreichbar.
[252]
Im Internet unter http://www.europa.eu.int/en/record/info-soc.html
[253]
Dok. KOM (94) 347 endg. Im Internet unter
http://www2.echo.lu/eudocs/en/com-asc.html
[254]
Commission Directive of 13 March 1996 amending Commission Directive 90/388/EEC
with regard to the implementation of full competition in telecommunications
markets (96/19/EC; OJ L 74/13, 22.03.1996)
[255]
Financial Times, 15. März 1996, Seite 2
[256]
Commission notice 97/C140/06 concerning the status of voice on the Internet, OJ
C140, 7.5.97, im Internet unter
http://europa.eu.int/en/comm/dg04/lawliber/en/97c140.htm
[257]
EU mulls rules on Net phone calls, Reuters, 14.5.1997, im Internet
http://www.news.com/News/Item/0,4,10679,00.html?latest
[258]
Im Internet unter http://www2.echo.lu/legal/de/ipr/datenbank/datenban.html
[259]
Im Internet unter http://www.netlaw.co.at/E_DBG.html
[260]
Im Internet unter http://www.netlaw.co.at/E_UrhG-Nov_1997.html
[261]
Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.
Dezember 1997 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz
der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation, im Internet unter
http://www2.echo.lu/legal/de/datenschutz/protection.html
[262]
vgl. Proposal for a Council Directive concerning the protection of personal
data and privacy in the context of public digital telecommunication networks,
in particular the integrated services digital network (ISDN) and public digital
mobile networks, COM (90)314 final vom 13.September 1990
[264]
(Com (97) 628 - provisional text) vom 10. Dezember 1997, im Internet unter
http://europa.eu.int/comm/dg15/en/intprop/intprop/com97628.pdf
[268]
Green Paper on the convergence of the telecommunications, media and information
technology sectors, and the implications for regulation - Towards an
Information Society approach COM(97) 623, im Internet unter
http://www.ispo.cec.be/convergencegp/97623.html
[269]
Bangemann in Eine neue Weltordnung, S. 7
[270]
Bangemann in Eine neue Weltordnung, S. 10