Electronic-mail
Die
längste Zeit wurde das Internet hauptsächlich verwendet, um Post zu
verschicken.
Electronic Mail
(kurz: E-Mail) ist der am häufigsten genutzte Dienst im Internet. E-Mail
erlaubt es, Daten von einem Benützer an einem anderen zu übertragen.
Man tippt einen Text und gibt dann die E-Mail Adresse des Empfängers an,
der sich irgendwo auf der Welt befinden kann. Die Nachricht wird dann durch
verschiedene Rechner weitergeleitet, bis sie in der Mailbox des Empfängers
landet. Sobald er das nächste Mal diese Mailbox abruft, kann er die
Nachricht lesen und beantworten. Man kann nicht nur selbst getippten Text
übertragen, sondern jede digital vorliegende Information wie
beispielsweise Bilder und Sprachaufnahmen. Umfangreiche Manuskripte können
binnen Sekunden von einem Kontinent zum anderen versandt werden, ohne daß
irgendwelche Portokosten entstehen. Die Texte können im empfangenden
Rechner sofort digital weiterverarbeitet werden. Wer zum Beispiel über ein
Laptop, ein Modem und ein GSM-Funktelefon verfügt, kann am griechischen
Strand sitzen, Arbeiten erledigen und sie von dort sofort zum Wiener Büro
schicken, wo sie umgehend weiterverarbeitet werden. Es entfällt das oft
lästige Medium “Papier” und die früher notwendige
Postversendung von Disketten. Um E-Mail zu nutzen, benötigt man allerdings
eine entsprechende Adresse. E-Mail-Adressen bestehen aus zwei Bestandteilen:
der Benutzerkennung (meist ein Kürzel des Nachnamens oder die
Matrikelnummer ) und dem Namen des benutzten Internetrechners. Diese beiden
Teile werden durch einen sog. Klammeraffen (“@”) englisch auch
“at” genannt, miteinander verbunden. Die E-Mail - Adresse des
Verfassers lautet z.B. a8808875@unet.univie.ac.at. E-Mail verlangt, daß
man die Mail-Adresse des Empfängers kennt, und man muß sie in den
meisten Fällen von ihm selbst erfragen. Immer mehr Suchmaschinen bieten
zwar auch die Suche nach E-Mail Adressen an, es gibt aber kein
vollständiges “Telefonbuch fürs Internet”, da niemand
verpflichtet ist, sich in einem solchen registrieren zu lassen.
Via
E-Mail können auch Verträge abgeschlossen werden. Der potentielle
Vertragspartner macht ein Angebot, das hinsichtlich Leistung und Preis
hinreichend konkret sein muß und dem Bindungswille zukommt. Dem anderen
Vertragspartner steht im Anschluß eine angemessene Frist zu, in der er
dieses Angebot annehmen kann. Auch E-Mail wird eine Willenserklärung
ausdrücken können. Die recht liberalen Erfordernisse des § 863
ABGB, die auch nicht zu eng gefaßt werden dürfen
[33],
werden durch eine E-Mail, deren Inhalt sehr ausführlich und detailliert
sein kann, in den meisten Fällen erfüllt. Problematisch am
Vertragsschluß via Internet ist aber die Feststellung und Sicherheit
über die Identität des Vertragspartners. E-Mails bzw. deren Absender
können selbst von Laien gefälscht werden. Dies ist auch der Grund,
warum der Einsatz von E-Mail im Behörden- und Geschäftsverkehr nicht
gleichwertig zur herkömmlichen Briefpost akzeptiert ist. Sobald aber
dieses rein technische Problem mittels digitaler Signaturen gelöst ist,
bietet E-Mail sogar eine höhere Sicherheit als “snail mail”
[34],
wie die herkömmliche Briefpost im Internetjargon genannt wird. Die
Authentizität der digitalen Signatur wird nämlich von einer
Zertifizierungsstelle gewährleistet.
[35]
[33]
Koziol/Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band I
10,
S 87