Die
WIPO
Abkommen zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom Dezember 1996
(WCT und WPPT)
WIPO,
die Weltorganisation für den Schutz geistigen Eigentums, ist eine
zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Genf. Als eine von 16
spezialisierten Agenturen der UNO befaßt sie sich mit dem Schutz
geistigen Eigentums. Darunter fällt industrielles Eigentum wie z.B.
Markennamen, Erfindungen, originäre Produktionsmethoden, und ebenso
künstlerisches Schaffen wie Literatur, Musik, visuelle Kunstwerke,
Fotografie und audiovisuelle Produkte. 159 Staaten haben sich bislang der WIPO
angeschlossen und ihre Gesetzgebung entsprechend den WIPO-Verträgen und
des darin enthaltenen Freiraumes ausgerichtet.
Als
Ausgangspunkt dient die Berner Konvention zum internationalen Schutz geistigen
Eigentums, die 1886 von 10 Staaten ins Leben gerufen und 1967 aktualisiert wurde.
[374]
Auf
Grund der seitdem einher gegangenen technischen, kulturellen und sozialen
Entwicklung sah man dringenden Bedarf, diese Konvention so zu erweitern,
daß den neuen digitalen Medien Rechnung getragen wird. Im Vorfeld wurde
vor allem von der Unterhaltungs- und Schallplattenindustrie, aber auch von den
Softwareherstellern Druck auf eine rasche Erweiterung der Bestimmungen
ausgeübt.
Der
WIPO Copyright Treaty (WCT) wurde von der Diplomatischen Konferenz am 20.
Dezember 1996, gleichzeitig mit dem WIPO Performances and Phonograms Treaty
(WPPT), beschlossen. Beide Verträge beziehen sich vor allem auf die
Einräumung des Rechts der Verbreitung von Kopien von Werken. Art 6 WCT und
Art 8 und 12 des WPPT bestimmen ein ausschließliches Verbreitungsrecht,
das sich auf Vervielfältigungs
stücke,
also körperliche Gegenstände bezieht.
Völlig
neu ist die Bestimmung des Art 11 WCT und des entsprechenden Art 18 WPPT, die
die Vertragspartner verpflichtet, einen juristischen Schutz gegen die Umgehung
von technologischen Schutzmaßnahmen vorzusehen. Mit technologischen
Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel der Verschlüsselung kann der Schutz
von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten gesichert werden. Man konnte
sich allerdings nicht auf einzelne Elemente dieses Schutzes einigen, so
daß die Bestimmung recht allgemein gehalten ist.
Ebenfalls
neu ist die Verpflichtung zum Schutz von sogenannter “Rights Management
Information”. Sie wird in Art 12 WCT und Art 19 WPPT festgelegt. Bei
Rights Management Information handelt es sich um dem elektronischen Dokument
beigefügter Information, die zum Beispiel nähere Information zu dem
Werk, dem Rechteinhaber und den Nutzungsbedingungen beinhaltet.
[375]
Verboten ist das Ändern oder Entfernen solcher zusätzlicher
Informationen und das Verbreiten solcher Werke, bei denen der Verbreiter vom
Fehlen solcher Information weiß. Die erwähnten Vorschriften
enthalten allerdings keine Verpflichtung an die Vertragsstaaten zur
Einführung solcher Rights Management Information.
Der
WIPO
Copyright Treaty
[376]
(WCT) ist ein Sonderabkommen im Sinn von Art 20 der RBÜ. Es gilt der weite
Inländergrundsatz und der Mindestrechte nach Art 5 RBÜ
[377].
Art 3 des WCT gewährt mit Hilfe eines Verweises das
Formalitätenverbot der RBÜ. An gegenständlichen Regelungen
bezieht sich der WCT auf urheberrechtliche Regelungen von Computerprogrammen
ohne Rücksicht auf die Art und Form des Ausdrucks (Art 4 ) und
Datensammlungen, die in jeder Form geschützt sind (Art 5).
Art
8 des WCT führt ein “Right of Communication to the Public” ein:
“Without
prejudice to the provisions of Articles 11(1)(ii), 11bis(1)(i) and (ii),
11ter(1)(ii), 14(1)(ii) and 14bis(1) of the Berne Convention, authors of
literary and artistic works shall enjoy the exclusive right of authorizing any
communication to the public of their works, by wire or wireless means,
including the making available to the public of their works in such a way that
members of the public may access these works from a place and at a time
individually chosen by them.”
Der
Begriff “Right of Communication to the Public” bedeutet, der
Öffentlichkeit ein Werk durch andere Mittel oder Vorgänge
zugänglich zu machen als durch die Verbreitung von körperlichen
Kopien. Die benützte Technologie kann analog oder digital sein, die
Übermittlung kann durch elektromagnetische Wellen oder durch gerichtete
optische Strahlen geschehen.
[378]
Von Bedeutung ist der Satz “members of the public may access these works
from a place and at a time individually chosen by them.”
[379]
Damit wurde klargestellt, daß es sich bei diesem Recht nicht nur um
Sendungen von festgelegten Programmen handelt und daß die
Übertragung zu einer Öffentlichkeit erfolgt, die nicht dort anwesend
ist, wo die “communication” ihren Ursprung hat. Die von Dittrich
[380]
zitierten Konferenzunterlagen führen unter Bemerkung 10.14 den Begriff
“communication” noch näher aus: “ Das Wort
“any” vor “communication to the public” betont die
Breite des Begriffs. “Communication” bedeutet die Übertragung
zu einer Öffentlichkeit, die nicht dort anwesend ist, wo die
“communication” ihren Ursprung hat. “Communication”
eines Werkes kann eine Serie von Übermittlungsakten und eine zeitweilige
Speicherung einschließen, wenn eine solche Speicherung notwendig ist, um
die Übermittlung vornehmen zu können; wird das gespeicherte Werk der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so bedeutet dieses
Zugänglichmachen einen weiteren Akt einer “communication”, der
die Zustimmung erfordert, wobei die Speicherung selbst vom
Vervielfältigungsrecht abgedeckt wird.”
In
Bemerkung 10.10 der Konferenzunterlagen (Seite 44)
[381]
wird ausgeführt, daß es urheberrechtlich relevant sei, den Zugang zu
den Werken zu ermöglichen. Unwesentlich hingegen ist der Umfang des
Angebots, die Übermittlungsverbindungen, die Möglichkeit für den
Transport und das Ausfindigmachen der Signale. Es ist ferner unwesentlich, ob
Kopien für den Benutzer verfügbar sind oder ob das Werk ihm lediglich
wahrnehmbar und damit benutzbar gemacht wird. Eines der entscheidenden
rechtspolitischen Ziele des zweiten Teils von Art 10 (die Bezeichnung Art 10
bezieht sich auf die Entwurfsfassung und entspricht dem endgültigen Art 8,
Anmerkung des Autors) ist es klarzustellen, daß interaktive
On-demand-Dienste darunter fallen. Eine Erschöpfung des Rechts der
“communication to the public” gibt es nicht.
Diese
erstmals in dieser Klarheit formulierte Bestimmung ist hauptsächlich auf
Online-Nutzungen zugeschnitten und gewährt ein weitgefaßtes
Wiedergaberecht.
[382]
Die
Gültigkeitsdauer des Schutzes von Lichtbildern wurde von 25 auf 50 Jahre
angehoben.
Der
WIPO
Performance and Phonograms Treaty
[383]
(WPPT) bezieht sich auf die Rechte von “Performers”, wie Musiker,
Sänger, Tänzer, Schauspieler oder andere, die eine vergleichbare
öffentliche Aufführung bieten und die Tonaufzeichnung einer
derartigen Performance, ausgenommen solche Tonaufzeichnungen, die Teil eines
cinematografischen Werkes sind. Der Art 4
[384]
WPPT gewährt einen, auf die “in diesem Vertrag besonders
gewährten Rechte” beschränkten, Inländergrundsatz. Die
Anwendung der Mindestrechte nach RBÜ ergibt sich aus einer gemeinsamen
Erklärung zu Art 1 Abs 2 WPPT
[385],
das Formalitätenverbot aus Art 20 WPPT
[386].
Der
Artikel 5
[387]
des WPPT legt erstmals in einem internationalen Vertrag “Moral Rights of
Performers”, also Persönlichkeitsrechte der darstellenden
Künstler, fest. Diese neu festgelegten Rechte entsprechen im wesentlichen
den Vorschriften über den Schutz geistiger Interessen der Urheber nach dem
österreichischen Urheberrechtsgesetz (§ 19-21 UrhG), beziehen sich
aber auf Verwertungsberechtigte. Deren Persönlichkeitsrechte (§ 68
UrhG) sind im österreichischen Recht aber nicht soweit ausgeprägt
wie die der Urheber. Diesbezüglich ist also jedenfalls Anpassungsbedarf
festzustellen.
Artikel
6
[388]
regelt die wirtschaftlichen Rechte der ausübenden Künstler. Ihnen
steht das exklusive Recht zu, ihre nicht verkörperten Aufführungen zu
senden oder, entsprechend dem Art 8 WCT “communication to the public”
[389],
der Öffentlichkeit mitzuteilen und ihre Aufführungen zu
verkörpern.
Die
Art 7
[390]
und 11
[391]
sehen ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht der
ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller vor und gehen
über die Bestimmungen der Rom-Konvention und des TRIPS-Abkommen hinaus. Es
war auch vorgesehen, eine Klarstellung bezüglich elektronischer
Vervielfältigungen in den Vertragstext aufzunehmen. Darüber konnte
allerdings keine Einigung gefunden werden, so daß lediglich eine
gemeinsame Erklärung vor Schluß der Konferenz angenommen werden
konnte. Ihr zufolge sind Art. 9 RBÜ bzw. Art. 7 und 11 in Verbindung mit
Art 16
[392]
WPPT auch im digitalen Kontext vollständig anwendbar und stellt die
Speicherung in digitaler Form in einem elektronischen Medium eine
Vervielfältigung dar.
[393]
In
Art 15
[394]
wird ein Vergütungsanspruch für ausübende Künstler und
Tonträgerhersteller fixiert, der sowohl für direkte als auch
indirekte Nutzung des Werks gilt. Dieser Anspruch knüpft an den Gebrauch
von “Phonograms”, die aus kommerziellen Gründen hergestellt
werden, an, wobei Abs 4 des Art 15 festlegt, daß auch der Online-Abruf
solcher Tonträger den Anspruch begründet.
Problematisch
an den Absichten der WIPO dürfte sich vor allem die Umsetzung in das
nationale Recht gestalten. Der Vorgang der Ratifikation ist nur sehr schleppend
bis gar nicht in Gang gekommen. So trägt der WCT zwar die Unterschrift von
32 Staaten, ratifiziert wurden sie aber erst von einem Staat der Welt.
[395]
In den USA wurde der Ratifikationsantrag von dem Vorsitzenden des
Justizausschusses Orrin Hatch in den Senat gebracht. Was anfangs als
Routinevorgang geplant war, entfachte einen Meinungsstreit in der US
Urheberrechtsindustrie, der die Ratifikation bis 1998 verzögern könnte
[396]. Abzuwarten
bleibt, wie diese internationalen Verträge in jeweils nationale Gesetze
eingehen werden. Die Verträge der WIPO sind ja zunächst nur als
Rahmenerklärungen zu sehen und lassen den einzelnen Staaten einen gewissen
Freiraum, in welcher Form sie dann tatsächlich diese
Absichtserklärung in national gültige Gesetze überführen.
Für den Bereich der Europäischen Union hat die Kommission bereits
einen Entwurf für eine Richtlinie betreffend die Harmonisierung von
Urheberrechtsbestimmungen in der Informationsgesellschaft vorgelegt, der die
Mitgliedsstaaten verpflichten wird, die wesentlichen Inhalte der beiden
WIPO-Verträge umzusetzen.
[397]
[376]
im Internet unter http://www.wipo.org/eng/diplconf/distrib/94dc.htm
[377]
Die WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom
Dezember 1996, Von Lewinski, CR 7/97, 438
[378]
Dittrich, Überlegungen zur “communication to the public” auf
Grund des neuen WIPO-Urheberrechtsvertrages, in ÖSGRUM 20, S 153
[379]
“Die Öffentlichkeit kann diese Werke von jedem gewünschten Ort
und zu jeder gewünschten Zeit abrufen”, Übersetzung vom Autor
[380]
Dittrich, Überlegungen zur “communication to the public” auf
Grund des neuen WIPO-Urheberrechtsvertrages, in ÖSGRUM 20, S 156
[381]
zitiert nach Dittrich, Überlegungen
[382]
so im Ergebnis auch Von Lewinski, WIPO-Verträge
[383]
im Internet unter http:// www.wipo.org/eng/diplconf/distrib/95dc.htm
[384]
Article 4 ,National Treatment
(1)
Each Contracting Party shall accord to nationals of other Contracting Parties,
as defined in Article 3(2), the treatment it accords to its own nationals with
regard to the exclusive rights specifically granted in this Treaty, and to the
right to equitable remuneration provided for in Article 15 of this Treaty.
(2)
The obligation provided for in paragraph (1) does not apply to the extent that
another Contracting Party makes use of the reservations permitted by Article
15(3) of this Treaty.
[385]
Die WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom
Dezember 1996, Von Lewinski, CR 7/97, 439
[386]
Article 20, Formalities
The
enjoyment and exercise of the rights provided for in this Treaty shall not be
subject to any formality.
[387]
Article 5, Moral Rights of Performers
(1)
Independently of a performer's economic rights, and even after the transfer of
those rights, the performer shall, as regards his live aural performances or
performances fixed in phonograms, have the right to claim to be identified as
the performer of his performances, except where omission is dictated by the
manner of the use of the performance, and to object to any distortion,
mutilation or other modification of his performances that would be prejudicial
to his reputation.
(2)
The rights granted to a performer in accordance with paragraph (1) shall, after
his death, be maintained, at least until the expiry of the economic rights, and
shall be exercisable by the persons or institutions authorized by the
legislation of the Contracting Party where protection is claimed. However,
those Contracting Parties whose legislation, at the moment of their
ratification of or accession to this Treaty, does not provide for protection
after the death of the performer of all rights set out in the preceding
paragraph may provide that some of these rights will, after his death, cease to
be maintained.
(3)
The means of redress for safeguarding the rights granted under this Article
shall be governed by the legislation of the Contracting Party where protection
is claimed.
[388]
Article 6, Economic Rights of Performers in their Unfixed Performances
Performers
shall enjoy the exclusive right of authorizing, as regards their performances:
(i)
the broadcasting and communication to the public of their unfixed performances
except where the performance is already a broadcast performance; and
(ii)
the fixation of their unfixed performances.
[389]
Artikel 2 (g) des WPPT definiert den Ausdruck ”communication to the
public” als the transmission to the public by any medium, otherwise than
by broadcasting, of sounds of a performance or the sounds or the
representations of sounds fixed in a phonogram. For the purposes of Article 15,
”communication to the public” includes making the sounds or
representations of sounds fixed in a phonogram audible to the public.
[390]
Article 7, Right of Reproduction
Performers
shall enjoy the exclusive right of authorizing the direct or indirect
reproduction of their performances fixed in phonograms, in any manner or form.
[391]
Article 11, Right of Reproduction
Producers
of phonograms shall enjoy the exclusive right of authorizing the direct or
indirect reproduction of their phonograms, in any manner or form.
[392]
Article 16, Limitations and Exceptions
(1)
Contracting Parties may, in their national legislation, provide for the same
kinds of limitations or exceptions with regard to the protection of performers
and producers of phonograms as they provide for, in their national legislation,
in connection with the protection of copyright in literary and artistic works.
(2)
Contracting Parties shall confine any limitations of or exceptions to rights
provided for in this Treaty to certain special cases which do not conflict with
a normal exploitation of the performance or phonogram and do not unreasonably
prejudice the legitimate interests of the performer or of the producer of the
phonogram.
[393]
Die WIPO-Verträge zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten vom
Dezember 1996, Von Lewinski, CR 7/97, 440
[394]
Article 15 Right to Remuneration for Broadcasting and Communication to the
Public
(1)
Performers and producers of phonograms shall enjoy the right to a single
equitable remuneration for the direct or indirect use of phonograms published
for commercial purposes for broadcasting or for any communication to the public.
(2)
Contracting Parties may establish in their national legislation that the single
equitable remuneration shall be claimed from the user by the performer or by
the producer of a phonogram or by both. Contracting Parties may enact national
legislation that, in the absence of an agreement between the performer and the
producer of a phonogram, sets the terms according to which performers and
producers of phonograms shall share the single equitable remuneration.
(3)
Any Contracting Party may in a notification deposited with the Director General
of WIPO, declare that it will apply the provisions of paragraph (1) only in
respect of certain uses, or that it will limit their application in some other
way, or that it will not apply these provisions at all.
(4)
For the purposes of this Article, phonograms made available to the public by
wire or wireless means in such a way that members of the public may access them
from a place and at a time individually chosen by them shall be considered as
if they had been published for commercial purposes.
[395]
Dies bezieht sich auf den Stand vom 28. Oktober 1997. Zum aktuellen Stand der
Ratifizierung des WCT siehe http://www.wipo.org/eng/ratific/s-copy.htm, zum
Stand des WPPT siehe http://www.wipo.org/eng/ratific/s-perf.htm
[396]
Copyright bill splits PC industry, Margie Wylie, Cnet, 29. August 1997,
http://www.news.com/News/Item/0,4,13831,00.html