Communication
Decency Act (CDA)
Der
Communication Decency Act
[398399],
der im US-amerikanischen Telecommunication Act 1996 enthalten ist, stellt die
weltweit erste nationale und detaillierte Regelung
[400]
von Inhalten im Internet dar. Zwar handelt es sich beim CDA um eine
strafrechtliche Vorschrift, wegen der genauen Festlegung der Zulässigkeit
staatlicher Inhaltskontrolle soll an dieser Stelle trotzdem kurz darauf
eingegangen werden. Regelungsziel des CDA ist es, Kindern und Jugendlichen den
Zugang zu Pornographie via Internet zu versagen. Deshalb wurden
“obszöne und unanständige” Inhalte im Internet unter
Strafe gestellt, falls diese wissentlich für Personen unter 18 Jahren
zugänglich sind. Sie
wurden
deshalb
unter Strafe gestellt, weil der amerikanische Supreme Court im Verfahren Reno
v. ACLU
[401]
einige Bestimmungen des CDA als verfassungswidrig aufgehoben hat.
[402]
Die
Redefreiheit wird in den USA stets sehr hoch geschätzt und geschützt.
Trotzdem sind Beschränkungen unter gewissen Ausnahmen möglich. Diese
Ausnahmen dürfen aber generell nicht auf den Inhalt der
Meinungsäußerung abstellen, sondern nur auf die Zeit, den Ort und
die Art der Meinungsäußerung.
Beim
Verfahren rund um die Verfassungswidrigkeit des CDA wurde die Kriminalisierung
von “unanständigen” Inhalten bekämpft. Nicht
bekämpft wurde das Verbreiten von obszönen Inhalten wie Pornographie.
Mit seiner Entscheidung vom 26.Juni 1997 hob der Supreme Court die
Beschränkung von unanständigen Inhalten als verfassungswidrig auf. Da
der CDA kategorische Verbote ohne jede Einschränkung und ohne jede
Rücksicht auf die Eigenarten des benutzten Mediums enthält,
verstoßen die entsprechenden Passagen des CDA gegen den ersten
Verfassungszusatz (First Amendement), der Redefreiheit garantiert.
Die
Verwendung der unbestimmten Begriffe “indecent” und “parently
offensive” schafft Unsicherheit. Dies ist im Effekt eine schwere
Beeinträchtigung der Redefreiheit. Durch diese Unsicherheit kommt es nach
Ansicht des Höchstgerichts zu wesentlichen Beschränkungen der
Redefreiheit auch für Erwachsene. Dies ist aber untragbar, sofern nicht
nachgewiesen wird, daß dies der einzige Weg ist, um das Regelungsziel
umzusetzen. Dem Benutzer wäre es etwa zumutbar, entsprechende Suchsoftware
einzusetzen, die den Abruf von einschlägigen Material verhindert und die
Content-Provider zu verpflichten, solche Inhalte entsprechend für den
Softwareeinsatz zu klassifizieren.
Darüber
hinaus hält das Höchstgericht fest, daß das Internet kein
“besonderes Medium” wie Fernsehen oder Radio sei, bei denen
weitergehende inhaltliche Beschränkungen von Gesetzen verfügt werden
können. Bei diesen “besonderen Medien” kann der Zuhörer,
der zufällig einen bestimmten Sender eingeschaltet hat, vorher nicht
wissen, was ihn erwartet.
[403] Im
Internet stößt man aber trotz des umfassenden Angebotes von
unsittlichem Material bis zur Hard-Core Pornographie nicht zufällig auf
solche Inhalte, sondern es bedarf eines gezielten Suchvorganges, in dessen
Verlauf man über den Inhalt in der Regel in irgendeiner Weise informiert
wird.
Präsident
Clinton hat angekündigt den CDA entsprechend dem Urteil neu formulieren zu
lassen und die Entwicklung von Screeningsoftware
[404]
(z.B.: NetNanny, Cyberpatrol) voranzutreiben.
[398]
Ausführlich zur Aufhebung des CDA “Supreme Court hebt Internetgesetz
auf”, Kilches in MR 3/97, 131ff
[399]
47 U.S.C. § 223 et seq.
[400]
Supreme Court hebt Internetgesetz auf, Kilches in MR 3/96, 131
[401]
sämtliche Details des Verfahrens finden sich im Internet unter
http://www.aclu.org/issues/cyber/trial/appeal.html
[402]
Die Entscheidung findet sich im Wortlaut unter
http://www.ciec.org/SC_appeal/opinion.shtml und unter
http://www.aclu.org/court/renovacludec.html
[403]
Mayer-Schönberger, Von den feinen Unterschieden, MR 5/97, 235f
[404]
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