Allgemeine
Regelungen
Auch
dieser Abschnitt sei wieder von einem Zitat von Kommissar Bangemann, dem
wahrscheinlich besten Kenner der gesamten Problematik um die Entwicklung zur
Informationsgesellschaft eingeleitet:
“Die
Entwicklung der Informationsgesellschaft ist ein globales Phänomen. Daher
gehen die vielen Herausforderungen weit über die Regelungsgewalt
nationaler Regierungen hinaus. So entstehen zwei größtenteils
ungelöste Probleme. Zum einen kann der Inhalt einer Netzkommunikation
nationalen Gesetzen, Gebräuchen und Kulturen widersprechen. Zum zweiten
müssen Rechtssicherheit und Vertrauen, von denen z.B. die Entwicklung des
elektronischen Marktplatzes abhängt, gesondert herbeigeführt werden.
Es scheint nur drei Lösungen für dieses doppelte Problem zu geben.
1)
Jedes Land geht seinen eigenen Weg. In diesem Fall werden Regierungen vielen
Dingen machtlos gegenüberstehen und Gesetzesverletzungen nicht verhindern
können.
2)
Mehrere Länder versuchen, ihre Gesetze zu harmonisieren. Angesichts der
Komplexität der Probleme und der unterschiedlichen Rechtssysteme und
Kulturen eine Option mit wenig Erfolgsaussichten.
3)
Man einigt sich auf internationaler Ebene auf einen Rahmen, der auf einer Reihe
von gemeinsamen Grundsätzen aufbaut.
Ich
persönlich halte die dritte Lösung für die beste. Wir
müssen dabei natürlich aufpassen, technische Entwicklungen wie das
Internet und den elektronischen Marktplatz nicht zu behindern. Angesichts des
Unterschieds zwischen der Geschwindigkeit technologischer Entwicklung, gemessen
in Monaten, und der Geschwindigkeit für Änderung von Vorschriften,
gemessen in Jahren, sind eine Begrenzung der Regulierung auf das Minimum und
eine maximale Flexibilität oberstes Gebot.”
[288]
[288]
Bangemann, in People first?! , am Internet unter
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/1307/1.html